eine Rutschbahn für Basel
Initiative:
kantonale Initiativen dürfen nur von im Kanton wohnhaften, stimmberechtigten schweizer Bürgerinnen und Bürgern unterschreben werden.
Dabei müssen die Unterschriftsbögen nach politischer Gemeinde (Basel, Riehen, Bettingen) getrennt unterschrieben werden (da, wo man offiziell angemeldet ist und seine Steuern zahlt).
Petition:
Petitionen dürfen alle Menschen unterschreiben, unabhängig von Alter, Wohnsitz und Mündigkeit (also auch Ausländer, Ausserkantonale, Kinder, Unmündige).
Petitionen haben KEINE Verbindlichkeit und werden vom Parlament und der Regierung lediglich zur Kenntnis genommen.
Impressum:
Initiativkomitee 'Basel rutscht'
Freistaat unteres Kleinbasel
Hammerstrasse 133
4057 Basel
Ansprechperson:
Christian Mueller (Mail)